Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 18.04.2012 - 8 W 147/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Registerrecht
- Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 185, 189
Eintragungshindernis nach Ablauf der Frist gem. § 185 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AktG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungshindernis beim Eintritt der Unverbindlichkeit einer Zeichnung von neuen Aktien durch Fristablauf für die Eintragung der Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals; Erfordernis einer Zwischenverfügung des Registergerichts mit Fristsetzung zur Behebung des ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Eintragung einer Kapitalerhöhung nach Ablauf der in den Zeichnungsscheinen bestimmten Frist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 185 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; AktG § 189
Eintragung einer Kapitalerhöhung nach Eintritt der Unverbindlichkeit der Zeichnung neuer Aktien durch Fristablauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristablauf nach der Zeichnung neuer Aktien
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung, Erhöhung des Stammkapitals, Handelsregister
- beck.de (Kurzinformation)
Eintritt der Unverbindlichkeit der Zeichnung von neuen Aktien durch Fristablauf begründet endgültiges Verfahrenshindernis
Verfahrensgang
- AG Ulm, 29.02.2012 - HRB 722331
- OLG Stuttgart, 18.04.2012 - 8 W 147/12
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 921
- FGPrax 2012, 216
- NZG 2012, 586